Grundlage
Rechtslage
Arbeitsabläufe
VDI 6200
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Grundlage Einleitung
Im Gegensatz zur Bauwerksprüfung bei Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen, der mit der DIN 1076 seit 1930 eine stetig weiterentwickelte anerkannte Regel der Technik zur Verfügung steht, sind die Richtlinien für die Bauwerksprüfung im Hochbau erst vor wenigen Jahren entstanden, obwohl wieder- kehrende Prüfungen die Dokumentation des Bauszustandes und die rechtzeitige Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Stand- und Verkehrssicherheit bewirken. Wie nachfolgend beschrieben, führt die wiederkehrende Bau- werksprüfung zu rechtlich, technisch, ökonomisch und ökologisch sinnvollem und effizientem Handeln.
Als Folge einer Diskussion über die Notwendigkeit einer erhöhten Überwachung oder technischen Prüfung der Tragwerke unserer öffentlichen und privaten Hochbauten nach den tragi- schen Bauwerkseinstürzen im In- und Ausland wurden im Jahr 2006 von der Bau- ministerkonferenz der Länder, der ARGEBAU, die „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von bau- lichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten“ (ARGEBAU 2006) als Anlage zur Musterbauordnung verabschiedet. Diese wurden zu einem wichtigen Leitfaden für Immobilienbesitzer und bildeten die Grundlage der 2010 veröffentlichten VDI-Richt- linie 6200 (VDI 2010). Die VDI-Richtlinie vertieft und ergänzt die Hinweise der ARGEBAU durch Integration zusätzlicher statisch-konstruktiver Merkmale, sowie durch technische Erläuterungen und Hilfsmittel zur Beur- teilung der Standicherheit von Hochbauten. Die VDI 6200 richtet sich sowohl an Eigentümer und Verfügungsberechtigte, als auch an die beteiligten Fachleute, wie Ingenieure und Architekten, Bauabteilungen von Unternehmen und öffentliche Bauherren.
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