Grundlage

Rechtslage

Arbeitsabläufe

VDI 6200

 

Grundlage
Einleitung

Im Gegensatz zur Bauwerksprüfung bei Ingenieurbauwerken
im Zuge von Straßen und Wegen, der mit der DIN 1076 seit
1930 eine stetig weiterentwickelte anerkannte Regel der Technik
zur Verfügung steht, sind die Richtlinien für die Bauwerksprüfung
im Hochbau erst vor wenigen Jahren entstanden, obwohl wieder-
kehrende Prüfungen die Dokumentation des Bauszustandes und
die rechtzeitige Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung
von Stand- und Verkehrssicherheit bewirken.
Wie nachfolgend beschrieben, führt die wiederkehrende Bau-
werksprüfung zu rechtlich, technisch, ökonomisch und ökologisch
sinnvollem und effizientem Handeln.

Als Folge einer Diskussion über die Notwendigkeit einer
erhöhten Überwachung oder technischen Prüfung der Tragwerke
unserer öffentlichen und privaten Hochbauten nach den tragi-
schen Bauwerkseinstürzen im In- und Ausland wurden im Jahr
2006 von der Bau- ministerkonferenz der Länder, der ARGEBAU,
die „Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von bau-
lichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten“
(ARGEBAU 2006) als Anlage zur Musterbauordnung verabschiedet.
Diese wurden zu einem wichtigen Leitfaden für Immobilienbesitzer
und bildeten die Grundlage der 2010 veröffentlichten VDI-Richt-
linie 6200 (VDI 2010).
Die VDI-Richtlinie vertieft und ergänzt die Hinweise der ARGEBAU
durch Integration zusätzlicher statisch-konstruktiver Merkmale,
sowie durch technische Erläuterungen und Hilfsmittel zur Beur-
teilung der Standicherheit von Hochbauten. Die VDI 6200 richtet
sich sowohl an Eigentümer und Verfügungsberechtigte, als auch
an die beteiligten Fachleute, wie Ingenieure und Architekten,
Bauabteilungen von Unternehmen und öffentliche Bauherren.