Grundlage

Rechtslage

Arbeitsabläufe

VDI 6200

 

Rechtslage
Die Rechtslage der wiederkehrenden Bauwerksprüfung
im Hochbau


Bauwerke sind nach §3 der Musterbauordnung (MBO) bzw.
der jeweiligen Landesbauordnungen so instand zu halten,
dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere
Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen
nicht gefährdet werden.
Hieraus resultiert die Verpflichtung zur Gefahrenabwehr und
zur Sicherstellung einer ausreichenden Standsicherheit während
der gesamten Lebensdauer der baulichen Anlage. Weiter ergibt
sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach §823 und
§836 bis 838 unter Anordnung der Schadensersatzpflichtfür
den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten die Verpflichtung,
ein Bauwerk so instand zu halten, dass deren Benutzer nicht
gefährdet werden dürfen. Somit liegt die Verantwortung für
die ordnungsgemäße Instandhaltung und die Aufrechterhaltung
der Verkehrssicherheit beim Eigentümer oder Verfügungs-
berechtigten eines Bauwerks.