Grundlage
Rechtslage
Arbeitsabläufe
VDI 6200
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Rechtslage Die Rechtslage der wiederkehrenden Bauwerksprüfung im Hochbau
Bauwerke sind nach §3 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Hieraus resultiert die Verpflichtung zur Gefahrenabwehr und zur Sicherstellung einer ausreichenden Standsicherheit während der gesamten Lebensdauer der baulichen Anlage. Weiter ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach §823 und §836 bis 838 unter Anordnung der Schadensersatzpflichtfür den Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten die Verpflichtung, ein Bauwerk so instand zu halten, dass deren Benutzer nicht gefährdet werden dürfen. Somit liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit beim Eigentümer oder Verfügungs- berechtigten eines Bauwerks.
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